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Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt – See-BV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2014, 482;

bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Für Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst, in der Gefahrenabwehr und für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen werden die nachfolgenden Abkürzungen verwendet:

1. Nautischer Schiffsdienst mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
NWO Nautischer Wachoffizier
NEO Erster Offizier
NK Kapitän
NWO 500 Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500
NK 500 Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500
NK 100 Kapitän nationale Fahrt BRZ 100
NWB Wachbefähigung Brücke
NVM Vollmatrose Deck
2. Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
BKW Nautischer Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei
BGW Nautischer Wachoffizier in der Hochseefischerei
BKü Kapitän in der Küstenfischerei
BK Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei
BG Kapitän in der Großen Hochseefischerei
3. Seefunkdienst
GOC Allgemeines Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
ROC Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
4. Gesamtschiffsbetrieb
GSM Schiffsmechaniker
5. Technischer Schiffsdienst
TWO Technischer Wachoffizier
TZO Zweiter technischer Schiffsoffizier
TLM Leiter der Maschinenanlage
TSM Schiffsmaschinist
TWB Wachbefähigung Maschine
TVM Vollmatrose Maschine
6. Elektrotechnischer Schiffsdienst
ETO Elektrotechnischer Schiffsoffizier
ESE Schiffselektriker
7. Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr
SGA Sicherheitsgrundausbildung
SÜB Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
SBB Führen von schnellen Bereitschaftsbooten
SLB Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
SRT Grundausbildung in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff
SSO Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
8. Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
ÖL-CHEM-G Tankergrundausbildung Öl- und Chemikalientankschiffe
GAS-G Tankergrundausbildung Flüssiggastankschiffe
ÖL-F Fortbildung Öltankschiffe
CHEM-F Fortbildung Chemikalientankschiffe
GAS-F Fortbildung Flüssiggastankschiffe
IGF-G Grundausbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
IGF-F Fortbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
PLR-G Grundausbildung Schiffe in Polargewässern
PLR-F Fortbildung Schiffe in Polargewässern
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.3.2025 I Nr. 100
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25